Meldefrist für Spielbetrieb endet am 30. November

Der Deutsche Federfußballbund weist darauf hin, dass die Meldungen für den Spielbetrieb im Spieljahr 2019 gemäß Wettspielordnung bis spätestens 30. November 2018 beim DFfB eingehen müssen. Aus gegebenem Anlass weist der DFFB zudem noch einmal darauf hin, dass die Mannschaften bei den Meldungen entsprechend ihrer Spielstärke geordnet werden sollen. Im Sinne des Fair Plays wird damit ein Missbrauch der Joker-Regelung unterbunden. Der DFFB möchte auch in Zukunft an dieser Regelung festhalten, denn sie ermöglicht es euch, mehr Mannschaften zu melden und im Spielbetrieb flexibel auf Ausfälle von Spielern zu reagieren.  Nach Eingang…

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