Wettspielordnung

1. Geltung der Wettspielordnung des DFfB

Die Wettspiele des Ligabetriebes des Deutschen Federfußballbundes (im folgenden DFfB) und die vom DFfB genehmigten Turniere werden nach den Regeln der Internationalen Shuttlecock Federation (ISF) und den in dieser Wettspielordnung mit den in folgenden Paragraphen festgelegten Regeln durchgeführt.

2. Wettspiele des DFfB

2.1. Wettspiele des DFfB sind a) offizielle Mannschaftsspiele, b) Spiele der Ligen des DFfB, c) Turniere (vom DFfB genehmigt), d) Einzel- und Doppelwettspiele inkl. Der jeweiligen Deutschen Meisterschaft. 2.2. Verantwortlich für die Durchführung ist der Sportwart des DFfB

2.3. Teilnahmeberechtigt für die Wettspiele des DFfB sind Spieler, die beim DFfB gemeldet sind. Sollte ein Spieler bei seiner ersten Meldung als Spieler beim DFfB die Ausstellung eines Spielerpasses wünschen, so wird diesem Wunsch entsprochen und in die Spielerliste des DFfB aufgenommen. Der Pass kann im Besitz des Spielers bleiben. Eine Vorlage auf Turnieren ist nicht mehr nötig. Der Ligawart führt eine Liste aller im DFfB spielberechtigten Spieler , aus welcher die Vereinszugehörigkeit des Spielers für die jeweilige Saison hervorgeht. Diese Liste wird vom Sportwart auf Turnieren mitgeführt und kann dort eingesehen werden.

3. Mannschaftswettspiele

3.1. Mannschaftsmeldungen

3.1.1. Die Mannschaftsmeldung muss am 30. November eines Jahres dem DFfB komplett vorliegen, damit die jeweilige Mannschaft zu der im Januar beginnenden Ligasaison spielberechtigt ist. Der Mannschaftskapitän/Verein erhält eine Kopie der Meldung, welche bei jedem Spiel von der gegnerischen Mannschaft eingesehen werden kann. Eine Nachmeldung ist bis einschließlich den 10. Dezember möglich. Die betroffene Mannschaft bleibt für die gleiche Spielklasse spielberechtigt, wenn bis einschließlich dem 10. Dezember die schriftliche Nachmeldung und eine Nachmeldegebühr von 50€ beim DFfB eingegangen sind. Erfolgt dies nicht ist die betroffenen Mannschaft in dieser Saison nicht spielberechtigt. Sollte eine Meldung der betroffenen Mannschaft in der darauf folgenden Saison vorliegen, so ist diese Mannschaft in der untersten Spielklasse spielberechtigt.

3.1.2. Nach Eingang der Meldungen werden die gemeldeten Mannschaften allen Vereinen bekannt gegeben.

3.1.3.Jeder Verein muss pro gemeldeter Mannschaft pro Saison eine Meldegebühr von 25,- Euro an den DFfB überweisen. Nach Eingang der Rechnung müssen die Meldegebühren zur neuen Saison bis einschließlich dem 20. Januar beim DFfB eingegangen sein. Spätere Zahlungseingänge werden mit einer Strafe in Höhe von 50€ pro Mannschaft belegt. Erfolgt bis zum 26. Januar kein Zahlungseingang ist die betroffene Mannschaft in dieser Saison nicht spielberechtigt. Sollte eine Meldung der betroffenen Mannschaft der betroffenen Mannschaft zur darauffolgenden Saison erfolgen, so ist diese Mannschaft nur für die unterste Spielklasse spielberechtigt.

3.1.4. Für eine Mannschaft müssen mindestens 3 Spieler +1 Reservespieler gemeldet werden. Die maximale Anzahl der Spieler pro Team beträgt 10.

3.1.4.1. Meldet ein Verein mehr als eine Mannschaft, so besteht die Möglichkeit die Reservespieler in einer der unteren Mannschaften zu melden.

3.1.4.2. Meldet ein Verein mehr als eine Mannschaft so darf die Anzahl der Reservespieler um 1 reduziert werden.

3.1.4.3. In der niedrigsten Mannschaft eines Vereins müssen immer 3 Spieler + ein Reservespieler gemeldet werden.

3.1.5. In jeder Mannschaft können auch Spieler eingesetzt werden, die zu Beginn der Ligasaison nicht gemeldet wurden. Ein Spieler kann jederzeit in einer Mannschaft nachgemeldet werden. Wird ein Spieler vor seinem ersten Spiel nicht explizit in einer Mannschaft gemeldet, so gehört der Spieler der Mannschaft an, in welcher er das erste Spiel bestreitet.

3.2. Ligaspielbetrieb

3.2.1. Nach Meldeschluss für eine Saison legt der Sportwart die Gruppenstärke und die Gruppeneinteilung für die kommende Saison fest. 3.2.2. Die 1. Bundesliga besteht aus 8 Mannschaften. Über die Gruppenstärke der 2. Und 3. Liga und möglicherweise weiterer Ligen entscheidet nach vollständigen Eingang aller Mannschaftsmeldungen vor Saison der Sportwart.

3.2.2.1. Eine neue Liga kann ab 5 Mannschaften eingerichtet werden.

3.2.3. Der Ligaspielbetrieb wird in Turnierform ausgetragen

3.2.4.In jeder Spielklasse werden über die Saison verteilt an mehreren Terminen Ligaspieltage durchgeführt. Alle Mannschaften einer Spielklasse spielen in Hinund Rückspiel gegeneinander. Findet der Ligaspieltag in NRW statt, so sollte er am letzten Tag des Turnierwochenendes stattfinden. Findet er außerhalb von NRW statt, so sollte der Ligaspieltag am ersten Tag des Turnierwocheendes stattfinden. Vor Saisonbeginn sind der jeweiligen Terminrahmen und die Spielpaarungen festzulegen und zu veröffentlichen.

3.2.5. Auf- und Abstieg, Mannschaftsmeister 3.2.5.1. Den Titel Deutscher Mannschaftsmeister trägt die Mannschaft, die nach Abschluss der Punktrunde der 1. Bundesliga auf Platz 1 liegt.

3.2.5.2. Nach Abschluss der Punktrunde der einzelnen Ligen (außer 1. Liga) steigen die ersten zwei Mannschaften der Tabelle in die nächst höhere Liga auf.

3.2.5.3. Nach Abschluss der Punktrunde der einzelnen Ligen steigen die letzten zwei Mannschaften der Tabelle in die nächst niedrigere Liga ab.

3.2.5.4. Ausnahmen der Punkte 3.2.5.2 und 3.2.5.3 können von der Ligaratssitzung beschlossen werden. Die Ausnahme gilt nur für die jeweils kommende Saison.

3.2.5.5. Gibt es in einer Liga mehr Zwangsabsteiger als Aufsteiger aus der nächst unteren Liga, steigt die Zahl der Aufsteiger entsprechend der Zahl der Zwangsabsteiger. Sich daraus ergebenden freie Plätze in unteren Ligen werden immer durch zusätzliche Aufsteiger aufgefüllt.

3.2.5.6. Neu angemeldete Mannschaften werden in die unterste Spielklasse eingeordnet.

3.2.6. Alle Ligaspiele werden auf zwei Gewinnsätze, jeweils bis 21 bzw. höhere Punktzahl mit 2 Punkten Vorsprung gespielt. Ein Sieg wird mit 2 Punkten in der Tabelle gut geschrieben. Bei Punktgleichheit in der Tabelle entscheidet zunächst das Satzverhältnis, danach die höhere Anzahl der gewonnen Sätze, anschließend das Dropverhältnis. Abschließend zahlt der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften. Sollte dies zu keiner Entscheidung führen muss ein Entscheidungsspiel durchgeführt werden.

3.2.7. Einsatz von Spielern und Ersatzspielern 3.2.7.1. Alle Spieler, welche an einem Spiel teilnehmen, müssen auf dem Spielberichtsbogen eingetragen werden und müssen einen Spielerpass besitzen/beantragen.

3.2.7.2. Ein Spieler gilt auch dann als eingesetzt, wenn er auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist, unabhängig davon, ob er auch tatsächlich ins Spiel gekommen ist.

3.2.7.3. In einem Spiel müssen mindestens 3 und dürfen maximal 6 Spieler zum Einsatz kommen. Die Auswechselregel ist dabei zu beachten.

3.2.7.4. Jede Mannschaft darf pro Ligaspieltag (ein Turniertag) einen Spieler als „Joker“ einsetzen. Dieser Spieler muss aus einer nachfolgenden Mannschaft des gleichen Vereines stammen. Er darf nur einmal, d.h., an einem Ligaspieltag der gesamten Saison, und nur in einer höheren Mannschaft als „Joker“ eingesetzt werden. Dieser Spieler darf am gleichen Ligaspieltag auch in seiner eigentlichen Mannschaft eingesetzt werden, solange dies den Spielbetrieb nicht behindert. Die Anzahl der Spiele, welche der Spieler als Joker bestreitet zählen nicht zu der in 3.2.7.5 Höchstzahl an Spielen, bevor sich ein Spieler „festspielt“. Der Spieler, welcher als Joker eingesetzt wird muss im Spielberichtsbogen mit einem „J“ gekennzeichnet werden.

3.2.7.5. Ein Spieler einer höheren Mannschaft kann nicht in einer unteren Mannschaft des gleichen Vereins eingesetzt werden. Umgekehrt darf ein Spieler einer unteren Mannschaft in einer höheren Mannschaft des gleichen Vereins eingesetzt werden. Dieser Spieler darf am gleichen Tag in zwei Mannschaften eingesetzt werden, wenn der Spielbetrieb dadurch nicht beeinflusst wird (z.B. zeitgleiches Spiel seiner Mannschaft. Wird dieser Spieler in mehr als zwei Spielen der gesamten Ligasaison in einer höheren Mannschaft eingesetzt, verliert er die Spielberechtigung für seine ursprüngliche Mannschaft und zählt ab diesem Zeitpunkt zu der höheren Mannschaft, in der er sein drittes Spiel in einer höheren Mannschaft bestritten hat. Ein solcher Wechsel ist nur einmal pro Saison möglich.

3.2.8. Die Reihenfolge der Mannschaften eines Vereins muss sich nach Beendigung der Saison ändern, wenn eine untere Mannschaft eine Platzierung oder eine Qualifizierung erreicht hat, die höher ist als die einer oberen Mannschaft.

3.2.9. Die Wechselfrist für Spieler, die einen Vereinswechsel vornehmen möchten, endet am 30. November eines jeden Jahres. Vereinswechsel treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft. Vereinswechsel während der laufenden Saison sind nicht möglich.

3.2.10. Ein Verein kann beim Sportwart eine Mannschaft aus dem laufenden Ligaspielbetrieb zurückziehen.

3.2.11. In der 1. Bundesliga haben alle Mannschaften in einheitlichen Trikots und Hosen anzutreten. In der 2. Bundesliga haben alle Mannschaften in einheitlichen Trikots anzutreten. Bei Verstößen gegen diese Regelung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.- €, zahlbar an den DFfB, je Mannschaft und Ligaspieltag fällig. 3.3. Verstöße, Strafen und Ordnungsgelder

3.3.1. Bei Verstößen gegen diese Wettspielordnung verhängt der Sportwart folgende Strafen und/oder Ordnungsgelder

3.3.1.1. Nimmt eine Mannschaft an weniger als drei Viertel der Spieltage ihrer Spielklasse teil, steigt sie zwangsweise aus dieser ab. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Gründen diese Situation zustande kommt. Die Mannschaft wird aus der Wertung genommen und steht als Absteiger in die nächst tiefere Spielklasse fest. Zusätzlich ist ein Ordnungsgeld von 50,- € zu entrichten.

3.3.1.2. Zieht ein Verein eine Mannschaft während der laufenden Ligasaison zurück wird diese Mannschaft aus der Wertung genommen und steht als Absteiger fest. Zusätzlich ist ein Ordnungsgeld von 50,- € zu entrichten. Sollte diese Mannschaft zur nächsten Ligasaison wieder gemeldet werden, muss sie in der untersten Spielklasse antreten.

3.3.1.3. Jedes von einer Mannschaft nicht bestrittene Spiel wird mit 21:0, 21:0 für den Gegner gewertet, es sei denn, die nicht angetretene Mannschaft wurde aus der Wertung genommen.

3.3.1.4. Ist eine Mannschaft zum Anwesenheitsschluss (ist vom Ausrichter festzulegen) am Ligaspieltag nicht anwesend, wird dieser termingerecht gestartet und diese Mannschaft bekommt ihr erstes Ligaspiel an diesem Spieltag als verloren gewertet (siehe Punkt 3.3.1.3), auch wenn sie bis zu dessen Beginn anwesend sein sollte. Sie verliert ebenfalls alle weiteren Spiele, bis zu deren Aufruf sie nicht bei der Turnierleitung erschienen ist.

3.3.1.5. Jede Mannschaft hat die Möglichkeit auf ihr Aufstiegsrecht zu verzichten, wobei dann die nächst platzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht in Anspruch nehmen kann.

3.3.1.6. Der Punkt 3.3.1.1 dieser Wettspielordnung besitzt in der untersten Spielklasse keine Gültigkeit.

3.3.1.7. Wird von einer Mannschaft ein Spieler eingesetzt, der nicht spielberechtigt ist, gelten die betroffenen Spiele als verloren und werden für den Gegner gewertet. 4. Einzel- und

Doppelwettspiele 

4.1. Spielberechtigung: Jeder Verein meldet zum 30.11. eines jeden Jahres eine Anzahl an Spielern, welche im Folgejahr an Turnieren der Doppel- und Einzelrangliste teilnehmen wollen. Die Meldungen erfolgen nach Geschlechtern und Altersklassen getrennt(Junioren, Senioren). Der Sportwart entscheidet Anhand der Meldezahlen, welche Ranglisten eingerichtet werden. Bis zum 15. Januar eines Jahres haben Spieler, die an Einzel- oder Doppelrangliste des DFfB teilnehmen wollen, eine Meldegebühr für die Einzelrangliste von 5,- Euro bzw. für die Doppelrangliste von 3,- Euro pro Saison an den DFfB zu entrichten. Spieler, die sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, an Einzel- oder Doppelrangliste teilzunehmen, erhalten nach Abschluss der Saison eine Rechnung über die an den DFfB zu entrichtenden Gebühren. Bereits gezahlte Gebühren für Ranglistenteilnehmer, die an keinem entsprechenden Turnier teilgenommen haben, werden nach Abschluss der Saison zurückerstattet bzw. verrechnet. 4.1.1.

4.2. Einladung, Meldung

4.2.1. Ein auf der DFFB Internetseite veröffentlichter Termin gilt als Einladung. Spätestens 12 Tage vor einem Turnier wird vom Sportwart ein Erinnerungsschreiben mit Details zum Spielort, Beginn usw. an die Vereine geschickt.

4.2.2. Meldeschluss beim Sportwart für ein Turnier ist verbindlich am letzten Mittwoch vor dem jeweiligen Turnier bis 24 Uhr. Danach eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

4.2.3. Für bei Ablauf der Meldefrist gemeldete Spieler/Doppel sind die fälligen Startgelder zu entrichten. Bei Absage nach diesem Zeitpunkt oder Nicht-Teilnahme erfolgt keine Erstattung der Startgelder.

4.2.4. Spieler/Doppel/Vereine, die fällige Startgelder aus einem vorherigen Turnier noch nicht bezahlt haben, sind vorbehaltlich der Entrichtung dieser Startgelder für spätere Turniere nicht startberechtigt.

4.2.5. Nach dem jeweils letzten Turnier jeder Rangliste teilt der DFfB den jeweils 32 erstplatzierten Spielern über deren Vereine innerhalb von 14 Kalendertagen ihre Ranglistenplatzierungen mit und informiert über Austragungsort, -zeitpunkt und Anmeldefristen für die jeweilige Einzel-DM. Die Vereine oder Spieler müssen bis 14 Kalendertage vor dem jeweiligen Austragungszeitpunkt erklären, ob sie/ihre platzierten Spieler (siehe 4.3.3.1 ff.) antreten (Ranglistenplätze 1 bis 16) oder ob sie/ihre platzierten Spieler kurzfristig als Nachrücker antreten können (Reserveliste, Ranglistenplätze 17 bis 32). Nur, wer seine Bereitschaft zum kurzfristigen Nachrücken bis 14 Kalendertage vor dem jeweiligen Austragungszeitpunkt erklärt, wird in die Reserveliste aufgenommen. Tritt einer der 16 erstplatzierten Spieler nicht an, teilt der DFfB unverzüglich, möglichst telefonisch, dem Verein des nächstplatzierten Spielers dies mit und fragt an, ob dieser Spieler antreten wird. Es wird keinerlei Bedenkzeit gewährt. Dieses Verfahren wird so lange fortgesetzt, bis 16 Spieler erklärt haben, dass sie antreten werden oder bis die Reserveliste ausgeschöpft ist.

4.3. Einzelranglisten

4.3.1. Nach Eingang der Meldungen für das jeweilige Kalenderjahr entscheidet der Sportwart anhand der Anzahl der Meldungen der verschiedenen Altersklassen über die Einrichtung von entsprechenden Ranglisten und Ranglistenturnieren.

4.3.2.Der DFfB führt in Abhängigkeit von den Meldezahlen aus 4.3.1 die folgenden Ranglisten: -Einzelrangliste Herren -Einzelrangliste männliche Jugend(bis 14 Jahre, Stichtag 1. Januar des Kalenderjahres) -Einzelrangliste Damen -Einzelrangliste weibliche Jugend(bis 14 Jahre, Stichtag 1. Januar des Kalenderjahres) Über die Einrichtung weiterer Ranglisten entscheidet der DFfB zu einem gegebenen Zeitpunkt.

4.3.3. Das Startgeld beträgt je Einzelturnier, inklusive deutsche Meisterschaften, 5€ pro Spieler 4.3.4. Trennung der Herren- und Damen-Startfelder

4.3.4.1. Beim ersten und dritten Einzelranglistenturnier eines Jahres spielen Damen und Herren gemeinsam in einem Starterfeld. Beim zweiten (und einem vierten, falls eins stattfindet) Einzelranglistenturnier des Jahres spielen Damen und Herren in getrennten Starterfeldern sofern jeweils mindestens 10 Damen und Herren gemeldet haben.

4.3.4.2. Spielen Damen und Herren getrennt, so ergeben sich die jeweiligen Setzlisten aus den entsprechenden Einzelranglisten. Spielen Damen und Herren gemeinsam, so wird die Setzliste wie folgt gebildet: Auf den ersten acht Positionen werden die acht am besten platzierten Herren gesetzt. Danach werden abwechselnd Damen und Herren gesetzt, also auf Position neun die am besten platzierte Dame, dann der neuntbeste Herr der Herrenrangliste, dann die zweitplatzierte Dame der Damenrangliste etc.

4.3.4.3. Die Ranglistenpunkte errechnen sich aus den getrennten Turnierergebnissen.

4.3.5.Ermittlung der Deutschen Einzelmeister

4.3.5.1.Die 16 Erstplatzierten der Herren-Einzelrangliste sind für die Endrunde zur Deutschen Federfußball-Einzelmeisterschaft der Herren qualifiziert. Treten Spieler nicht bei der Endrunde an oder sprechen andere Gründe (z.B. Sperren) gegen ihr Antreten, rückt immer der nächstplatzierte Spieler nach.

4.3.5.2.Die 16 Erstplatzierten der Damen-Einzelrangliste sind für die Endrunde zur Deutsche Federfußball-Einzelmeisterschaft der Damen qualifiziert. Treten Spielerinnen nicht bei der Endrunde an oder sprechen andere Gründe (z.B. Sperren) gegen ihr Antreten, rückt immer die nächstplatzierte Spielerin nach.

4.3.5.3.Zur Deutschen Federfußball-Einzelmeisterschaft der männlichen A-Jugend sind die 16 bestplatzierten Spieler der Herren-Einzelrangliste, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, qualifiziert. Treten Spieler nicht bei der Endrunde an oder sprechen andere Gründe (z.B. Sperren) gegen ihr Antreten, rückt immer der nächstplatzierte Spieler nach.

4.3.5.4.Zur Deutschen Federfußball-Einzelmeisterschaft der männlichen B-Jugend sind die 16 bestplatzierten Spieler der Einzelrangliste männliche Jugend, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, qualifiziert. Treten Spieler nicht bei der Endrunde an oder sprechen andere Gründe (z.B. Sperren) gegen ihr Antreten, rückt immer der nächstplatzierte Spieler nach.

4.3.5.5.Zur Deutschen Federfußball-Einzelmeisterschaft der männlichen C-Jugend sind die 16 bestplatzierten Spieler der Einzelrangliste männliche Jugend, die noch nicht das 11. Lebensjahr vollendet haben, qualifiziert. Treten Spieler nicht bei der Endrunde an oder sprechen andere Gründe (z.B. Sperren) gegen ihr Antreten, rückt immer der nächstplatzierte Spieler nach.

4.3.5.6. Zur Deutschen Federfußball-Einzelmeisterschaft der weiblichen AJugend sind die 16 bestplatzierten Spielerinnen der Damen-Einzelrangliste, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, qualifiziert. Treten Spielerinnen nicht bei der Endrunde an oder sprechen andere Gründe (z.B. Sperren) gegen ihr Antreten, rückt immer die nächstplatzierte Spielerin nach.

4.3.5.7.Zur Deutschen Federfußball-Einzelmeisterschaft der weiblichen B-Jugend sind die 16 bestplatzierten Spielerinnen der Einzelrangliste weibliche Jugend, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, qualifiziert. Treten Spielerinnen nicht bei der Endrunde an oder sprechen andere Gründe (z.B. Sperren) gegen ihr Antreten, rückt immer der nächstplatzierte Spielerin nach.

4.3.5.8. Werden keine separaten Jugendturniere durchgeführt, so werden die deutschen Jugendmeisterschaften als offenes Turnier durchgeführt. Spielberechtigt sind Spieler eines im DFFB gemeldeten Vereins.

4.3.5.9.Jeder männliche oder weibliche Spieler, der das 18. Lebensjahr zu Jahresbeginn noch nicht vollendet hat, kann nur in einer Altersklasse die Endrunde um die Deutsche Jugend-Einzelmeisterschaft bestreiten.

4.3.5.10. Zur Deutschen Federfußball-Einzelmeisterschaft der männlichen Senioren wird ein offenes Turnier ausgetragen für Spieler, die das 35. Lebensjahr in dem aktuellen Kalenderjahr vollenden und gegen deren Antreten keine anderen Gründe (z.B. Sperren) sprechen.

4.3.5.11. Werden für eine der Einzelmeisterschaften weniger als 16 Spieler gemeldet oder treten weniger als 16 Spieler an, findet diese Meisterschaft mit den gemeldeten, anwesenden Spielern statt.

4.3.6.Austragung Einzel-DM

4.3.6.1.Die Endrunden zu den jeweiligen deutschen FederfußballEinzelmeisterschaften beginnen jeweils mit einer Gruppenphase mit zwei oder vier Gruppen (Setzliste nach jeweiliger Einzelrangliste). Nach der Gruppenphase werden im K.o.-Modus alle Plätze ausgespielt und die Finalteilnehmer ermittelt (siehe Anhang). Die Sieger der Finale tragen die Titel Deutsche Federfußball-Einzelmeister der Herren, Damen, männlichen A-, B- oder C-Jugend, weiblichen A- und B-Jugend oder Senioren.

4.3.6.2.Die Deutschen Einzelmeisterschaften der Damen, Herren, weiblichen und männlichen A-Jugend werden auf zwei Gewinnsätze, jeweils bis 21 bzw. höhere Punktzahl mit 2 Punkten Vorsprung gespielt. Die Deutschen Einzelmeisterschaften der C-Jugend werden auf zwei Gewinnsätze, jeweils bis 15 bzw. höhere Punktzahl mit 2 Punkten Vorsprung gespielt. Die Deutschen Einzelmeisterschaften der weiblichen und männlichen B-Jugend werden auf zwei Gewinnsätze, jeweils bis 15 bzw. höhere Punktzahl mit 2 Punkten Vorsprung gespielt. Die Endspiele und Spiele um Platz 3 der jeweiligen B-Jugend-Meisterschaften werden auf zwei Gewinnsätze, jeweils bis 21 bzw. höhere Punktzahl mit 2 Punkten Vorsprung gespielt.

4.3.6.3.Sollten in einer Altersklasse bei den Junioren bzw. Senioren weniger als 4 Meldungen vorliegen, können verschiedene Altersklassen zusammengelegt werden. Dies kann auch geschlechterübergreifend passieren. Über die genaue Aufteilung entscheidet die Turnierleitung am Wettspieltag. Werden verschiedene Wertungsklassen zusammengelegt, so erfolgt die finale Wertung für die Meisterschaften dennoch getrennt.

4.4. Doppelrangliste

4.4.1. Der DFfB führt eine Doppelrangliste. Über die Einrichtung weiterer Ranglisten entscheidet der DFfB zu einem gegebenen Zeitpunkt.

4.4.2. Es besteht keine Pflicht zur Bildung fester Doppel während einer Saison. Jedes ordnungsgemäß gemeldete Doppel ist für jedes Doppelturnier spielberechtigt. Für eine ordnungsgemäße Meldung reicht die Meldung durch einen Verein auch für Doppel, die sich aus Spielern verschiedener Vereine zusammensetzen, aus. Jeder Spieler kann je Doppelturnier nur in einem Doppel gemeldet werden.

4.4.3.Das Startgeld beträgt je Doppelturnier je Spieler 3 Euro. 4.4.4.Ermittlung der Deutschen Doppel-Meister

4.4.4.1.Die Deutsche Federfußball-Doppelmeisterschaft findet als Meisterschaft aller Doppel statt, die a)fristgerecht zur Deutschen Federfußball-Doppelmeisterschaft gemeldet wurden und b) deren beide Spieler auf der Doppel-Rangliste platziert sind.

4.4.4.2. Jeder Spieler kann nur für ein Doppel zur Deutschen FederfußballDoppelmeisterschaft gemeldet werden.

4.4.5.Austragung Doppel-DM

4.4.5.1.Die Endrunde zur Deutschen Federfußball-Doppelmeisterschaft beginnt mit einer Gruppenphase(Setzliste nach der Doppelrangliste). Anschließend spielen die jeweiligen Gruppenersten und –zweiten in der Meisterrunde im KO-Modus, alle Plätze werden ausgespielt, den Turniersieg aus. Der Sieger des Finals trägt den Titel „ Deutscher Federfußball-Doppelmeister“. Es werden die ersten 16 Plätze der deutschen Doppelmeisterschaft ausgespielt. Alle weiteren Doppel scheiden aus dem Turnier aus.

4.4.5.2.Über die Austragung gesonderter Deutscher Meisterschaften für Damendoppel, Herrendoppel entscheidet der DFfB zu einem gegebenen Zeitpunkt.

4.4.5.3.Zudem werden offene Deutsche Meisterschaften im Junioren- und Senioren-Doppel ausgetragen.

4.4.5.4.Die deutschen Meisterschaften im Junioren- und Senioren-Doppel finden am gleichen Tag statt wie die jeweiligen Einzelmeisterschaften. Gespielt wird auf jeweils 2 Gewinnsätze bis 21 Punkte bzw. 2 Punkte Vorsprung. Sollte der Fall eintreten, dass ein Spieler am Einzel- und DoppelWettbewerb teilnimmt und insgesamt auf acht oder mehr Spiele kommt, so werden trotzdem alle Sätze bis 21 Punkte gespielt. Die Verkürzung auf 15 Punkte in der Gruppenphase findet für einen der beiden Wettbewerbe nur statt, wenn in diesem Wettbewerb alle Spieler 7 Spiele oder mind. ein Spieler 8 Spiele macht.

4.4.5.5.Spielberechtigt für das Senioren-Doppel sind alle Spieler, die das 35.Lebensjahr im aktuellen Kalenderjahr vollenden.

4.4.5.6.Spielberechtigt für das Junioren-Doppel sind alle Spieler, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Unterscheidung nach verschiedenen Altersklassen oder Geschlechtern gibt es nicht.

4.5. Mixed-Doppelrangliste

4.5.1. Der DFfB führt eine Mixed-Doppelrangliste.

4.5.2. Ein Mixed-Doppel besteht aus einer Dame und einem Herren.

4.5.3.Es besteht keine Pflicht zur Bildung fester Mixed-Doppel während einer Saison. Jedes ordnungsgemäß gemeldete Mixed-Doppel ist für jedes MixedDoppelturnier spielberechtigt. Für eine ordnungsgemäße Meldung reicht die Meldung durch einen Verein auch für Mixed-Doppel, die sich aus Spielern verschiedener Vereine zusammensetzen, aus. Jeder Spieler kann je MixedDoppelturnier nur in einem Mixed-Doppel gemeldet werden.

4.5.4. Für das erste Mixed-Doppelranglistenturnier im Jahr 2020 gibt es keine Setzrangliste und es werden alle Mixed-Doppel zugelost.

4.5.5. Das Startgeld beträgt je Mixed-Doppelturnier je Spieler 3 Euro.

4.5.6. Ermittlung der Deutschen Mixed-Doppel Meister

4.5.6.1. Die Deutsche Federfußball-Mixed-Doppelmeisterschaft findet als Meisterschaft aller Mixed-Doppel statt, die a)fristgerecht zur Deutschen Federfußball-Mixed-Doppelmeisterschaft gemeldet wurden und b) deren beide Spieler auf der Mixed-Doppel-Rangliste platziert sind. 4.5.6.2. Jeder Spieler kann nur für ein Mixed-Doppel zur Deutschen Federfußball-Mixed-Doppelmeisterschaft gemeldet werden.

4.5.7. Austragung Mixed-Doppel DM

4.5.7.1. Die Endrunde zur Deutschen Federfußball-Mixed-Doppelmeisterschaft beginnt mit einer Gruppenphase (Setzliste nach der MixedDoppelrangliste). Anschließend spielen die jeweiligen Gruppenersten und – zweiten in der Meisterrunde im KO-Modus, alle Plätze werden ausgespielt, den Turniersieg aus. Der Sieger des Finals trägt den Titel „ Deutscher Federfußball-Mixed-Doppelmeister“. Es werden die ersten 16 Plätze der deutschen Mixed-Doppelmeisterschaft ausgespielt. Alle weiteren MixedDoppel scheiden aus dem Turnier aus.

4.6. Spiel- und Austragungsmodus der Ranglisten

4.6.1. Je Rangliste werden je Saison Januar bis Dezember nach Möglichkeit drei Ranglistenturniere ausgerichtet.

4.6.2. Für das jeweils erste Turnier der jeweiligen Rangliste sind für die Setzliste entscheidend: a) Vorrangig das Ergebnis der jeweiligen DM der Vorsaison, danach b) die Rangliste der Vorsaison (Setzliste laut Ranglistenplatzpunkte / siehe Anhang). Das Ergebnis des jeweils ersten Turniers stellt die neue Rangliste dar. Ab dem jeweils zweiten Turnier der jeweiligen Rangliste ist nur noch die aktuelle Rangliste entscheidend. 4.6.3. Wertigkeit der Turniere, Gruppeneinteilung, Spielmodus, Setzliste: Wertigkeit der einzelnen Turniere, Gruppeneinteilung, Spielmodus und Setzliste werden verbindlich im Anhang dieser Wettspielordnung festgelegt.

4.6.3.1. Alle Spiele der jeweiligen Damen- und Herren-Ranglistenturniere werden auf zwei Gewinnsätze, jeweils bis 21 bzw. höhere Punktzahl mit 2 Punkten Vorsprung gespielt. Alle Spiele der jeweiligen Jugend-Ranglistenturniere werden auf zwei Gewinnsätze, jeweils bis 15 bzw. höhere Punktzahl mit 2 Punkten Vorsprung gespielt. Ist dies aufgrund einer zu großen Teilnehmerzahl nicht möglich, hat der Sportwart die Möglichkeit, den Spielmodus entsprechend abzuändern.

4.6.3.2. Müssen alle Spieler während eines Turniers 7 Spiele oder ein einzelner Spieler 8 Spiele bestreiten, so werden in der Vorrunde die Gewinnsätze bis 15 gespielt.

4.6.4. Wer bis zum Anwesenheitsschluss (ist vom Ausrichter festzulegen) nicht anwesend ist und nicht ggf. über eine Verspätung informiert hat, wird aus der Setzliste gestrichen und darf am Turnier nicht teilnehmen, die Setzliste wird entsprechend abgeändert. Bei Verspätung und erfolgter Ankündigung des verspäteten Eintreffens wird analog zu Punkt 3.3.1.5. dieser WSO verfahren (Aberkennung der Turnierpunkte) wird aber nicht angewendet.

4.6.4.1. Bei (Mixed-)Doppelturnieren können anwesende gemeldete Spieler, deren (Mixed-)Doppelpartner ausfallen, bis zum Anwesenheitsschluss einen neuen Doppelpartner benennen, insofern dieser Partner am Spielort anwesend ist. Die Setzliste wird entsprechend abgeändert.

4.6.4.2. Bei der (Mixed-)Doppel-DM können anwesende gemeldete Spieler, deren (Mixed-)Doppelpartner ausfallen, bis zum Anwesenheitsschluss einen neuen Doppelpartner benennen, insofern dieser Partner am Spielort anwesend und auf der aktuellen (Mixed-)Doppelrangliste platziert ist. Die Setzliste wird entsprechend abgeändert.

4.6.5. Alle Spieler/(Mixed-)Doppel sind verpflichtet, ihre jeweils angesetzten Spiele eines jeden Turniers ohne Ausnahme auszutragen. Kann ein Spieler/ (Mixed-)Doppel aus Verletzungsgründen keine Spiele mehr bestreiten, gelten die jeweils angesetzten Spiele als ausgetragen und werden mit 21:0, 21:0 für den/die Gegner gewertet. Wenn ein Spieler/(Mixed-)Doppel nicht sämtliche seiner angesetzten Spiele bestreitet, erhält er/es für das jeweilige Turnier keine Turnierpunkte.

4.6.6. Verletzt sich ein Spieler/(Mixed-)Doppel während der Gruppenphase eines Turniers, sodass der Spieler/das (Mixed-)Doppel nicht alle Gruppenspiele beenden kann und verletzt aufgeben muss, werden alle Gruppenspiele (auch die bereits absolvierten/beendeten) mit 0:21 0:21 gewertet. Verletzt sich ein Spieler/(Mixed-)Doppel erst in der KO-Phase, werden nur die noch nicht ausgetragenen Spiele mit 0:21 0:21 gewertet.

5. Zusätzliche Gebühren/Fristen zur Zahlung von Gebühren und Strafen

Zusätzlich zu den unter § 3 und § 4 aufgeführten Gebühren ist von jedem Verein für jeden aktiven Spieler eine Gebühr von 5,- Euro pro Saison an den DFfB zu entrichten. Des Weiteren ist für die erstmalige Ausstellung eines Spielerpasses eine Gebühr von 5,- Euro zu zahlen. Wenn nicht anders in dieser WSO angegeben, sind gegebenenfalls verhängte Gebühren, Strafen und Ordnungsgelder innerhalb von 28 Kalendertagen zu zahlen. Innerhalb dieser Frist nicht gezahlte Gebühren, Strafen und Ordnungsgelder bewirken eine Sperre der betroffenen Spieler/Mannschaften/Vereine bis zum Eingang der Gebühren, Strafen und Ordnungsgelder auf dem Konto des DFfB.

6. Altersangaben

Stichtag für alle Altersangaben ist der 1. Januar des jeweiligen Jahres. 7. Liga-Rat 7.1. Nach Meldeschluss für eine Saison tritt der Ligaausschuss zusammen. Der Ligaausschuss besteht aus je einem Vertreter pro teilnehmenden Verein sowie dem Sportwart und den Mitgliedern des Sportausschusses.

7. Ligaausschuss

7.2. Der Ligaausschuss beschließt Änderungen der Wettspielordnung und bestätigt die vom Sportwart festgelegte Gruppenstärke und Gruppeneinteilung für die kommende Saison.

7.3. Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.

7.4. Stimmberechtigt sind mit je einer Stimme je zwei für den Ligaspielbetrieb gemeldeten Mannschaften die Vertreter der teilnehmenden Vereine (bei ungerader Anzahl aufgerundet, mindestens eine Stimme), die Mitglieder des Sportausschuss sowie der Sportwart. Eine Stimmenhäufung auf einen Vertreter jedes Vereins ist möglich.

7.5. Der Ligaausschuss tritt halbjährig (vor Saisonbeginn/Mitte des Jahres) zusammen. Die Einladung erfolgt spätestens 4 Wochen vor der Sitzung. Anträge zur jeweiligen Sitzung können bis 2 Wochen vor der Sitzung in schriftlicher Form an den Sportwart gerichtet werden. Alle Anträge werden vor der Sitzung den eingeladenen Vereinen bekannt gegeben.

8. Fairness

8.1. Alle Spieler sollten sich fair verhalten. Meinungsverschiedenheiten sollten durch Kompromissbereitschaft beider Seiten gelöst werden.

8.2. Entstehen trotzdem schwerwiegende Unstimmigkeiten, so sollen diese im Spielbericht vermerkt werden.

8.3. Sollte ein Spielergebnis irregulär zustande gekommen sein, kann das Ergebnis vom Sportwart korrigiert werden.

8.4. Verhält sich eine Mannschaft oder ein einzelner Spieler grob oder wiederholt unsportlich, kann das zum Ausschluss vom Spielbetrieb oder zum Ausschluss aus dem DFfB führen (s. § 9 Unsportliches Verhalten).

9. Unsportliches Verhalten

9.1. Unsportliches Verhalten kann in leichten Fällen mit Geldstrafen zwischen 20,- und 100,- Euro, in mittelschweren Fällen mit Sperren und in schweren Fällen bis zu lebenslänglichem Ausschluss vom Spielbetrieb bestraft werden.

9.2. In den Fällen von § 9.1 entscheidet der Sportausschuss.

10. Einsprüche

10.1. Gegen die Entscheidungen und Maßnahmen des Sportwartes kann innerhalb von sieben Kalendertagen das Rechtsmittel des Einspruchs (per Post an die Geschäftsstelle des DFfB) bei a) Mannschaftsangelegenheiten durch den eingetragenen Mannschaftskapitän b) (Mixed-)Doppelangelegenheiten von beiden Spielern unterzeichnet c) Einzelangelegenheiten durch den betroffenen Spieler eingelegt werden.

10.2. Über Einsprüche entscheidet der Sportausschuss nach Anhörung der betroffenen Vereine/Spieler und des Sportwarts innerhalb von 14 Kalendertagen.

10.3. Beim Einlegen des Einspruchs ist innerhalb von 5 Kalendertagen eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro zu entrichten. Wird die Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet, gilt der Einspruch als verworfen. Maßgeblich ist der Eingang der Gebühr auf das Konto des DFFB. Die Gebühr wird zurückerstattet, wenn dem Einspruch stattgegeben wird.

11. Generalklausel

Bei allen nicht geregelten Fällen trifft der Sportausschuss eine verbindliche Entscheidung.

12. Berufung

12.1. Gegen Entscheidungen des Sportausschusses kann innerhalb von 14 Kalendertagen das Rechtsmittel der Berufung (per Post an die Geschäftsstelle des DFfB) bei

a) Mannschaftsangelegenheiten durch den eingetragenen Mannschaftskapitän
b) (Mixed-)Doppelangelegenheiten von den beiden Spielern unterzeichnet

c) Einzelangelegenheiten durch den betroffenen Spieler eingelegt werden.

12.2. Über die Berufung entscheidet das Präsidium des DFfB. Die Entscheidung des Präsidiums ist endgültig.

12.3. Beim Einlegen der Berufung ist eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro zu entrichten, die zurückerstattet wird, wenn der Berufung stattgegeben wird.

13. Spieler/Spielerin

Der in dieser Wettspielordnung verwendete Begriff „Spieler“ bezieht sich sowohl auf weibliche als auch auf männliche Spieler.

14. Inkrafttreten

Diese Wettspielordnung tritt zum 17. Februar 202 in Kraft.

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